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Die Entnahme und das Ableiten von Grundwasser sowie das Einleiten von flüssigen oder pastösen und das Einbringen von festen Stoffen in das Grundwasser stellen Grundwasserbenutzungen dar, die einer wasserbehördlichen Erlaubnis erfordern.
BFM berechnet und dimensioniert die für Ihr Bauvorhaben erforderlichen Wasserhaltungsmaßnahmen und beantragt die Grundwasserbenutzung im Hinblick auf die berechnete Fördermenge sowie die berechneten einzuleitenden und einzubringenden Stoffe.
Baugrundinstitut Franke-Meißner
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